Wir möchten auch nochmals auf die folgenden Abgabefristen für steuerlich beratende Steuerpflichtige hinweisen: • Einkommensteuererklärung 2024 – 30.04.2026 • Einkommensteuererklärung 2025 – 01.03.2027 Bezüglich der Einkommensteuererklärung 2024 bitten wir daher um kurzfristige Einreichung (spätestens jedoch bis zum 15.03.2026) der für die Erstellung erforderlichen Unterlagen.
Wir möchten auch nochmals auf die folgenden Abgabefristen für steuerlich beratende Steuerpflichtige hinweisen: • Einkommensteuererklärung 2024 – 30.04.2026 • Einkommensteuererklärung 2025 – 01.03.2027 Bezüglich der Einkommensteuererklärung 2024 bitten wir daher um kurzfristige Einreichung (spätestens jedoch bis zum 15.03.2026) der für die Erstellung erforderlichen Unterlagen.
von Dagmar Faberski | März 24, 2026